Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Tischlerei Alexander Fritzsche

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen

ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten

somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn

sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit

der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-

bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn

der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

Annahmeerklärungen und sonstige Bestellungen bedürfen zur

Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2. Die Verkäufer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen

oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen

Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

1. Soweit nicht anders angegeben hält sich der Verkäufer 7 Tage

ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der

Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich,

falls nicht angegeben der jeweils gültigen Umsatzsteuer, Fracht und

Verpackung. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert

berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, ab Lager Essen

oder bei Direktversand ab Lieferantenlager.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart

werden können, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und

aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich

erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik,

Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten

des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der

Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht

zu vertreten. sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen

um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit

hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder

teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer

nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht

erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten. Verlängert sich

die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei,

so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen,

wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen

und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet hat der Käufer

Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für

jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des

Rechnungswertes der vom Vertrag betroffenen Lieferung oder Leistungen.

Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,

der Verzug beruht zumindest auf grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers.

5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

6. Bei Rückgabe von Lagerartikeln behalten wir uns die Berechnung von

25 % Stornierungskosten vor. Eine Rückname von Lagerartikeln erfolgt

nur frei Haus und wird durch eine Gutschrift beglichen. Rücknahmen von

nicht Lagerartikeln, Software und Verschleißmaterialien aller Art erfolgt

grundsätzlich nicht. Eine Rückgabe setzt das schriftliche

Einverständnis des Verkäufers voraus.

§ 5 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die

den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks

Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. falls der Versand

ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr

mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Verkäufer über.

§ 6 Gewährleistung

. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikationsmängel-

und Materialmängel sind: die Gewährleistungen beträgt für

alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-

oder Wartungsanleitungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen

an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien

verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen so entfällt

jede Gewährleistung.

3. Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich,

spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes,

schriftlich mitteilen, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung

innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem

Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass Die Produkte nicht der

Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass der defekte

Teil bzw. Artikel mit einer genaue Mangelbeschreibung, einer Kopie des

Lieferscheins und der Rechnung mit denen der Artikel geliefert wurde, an

uns zur Mangelbehebung eingeschickt bzw. bei uns angeliefert wird. Die Artiekl

müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten

keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißmaterialien

sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von

Artiekl, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten haben zur

Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die

Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur

oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten

im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten

befindlich Daten verloren gehen, so ist das Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der

Verkäufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen

oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur

dem unmittelbarem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die

Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige

Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich

sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die dem Verkäufer

aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,

werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er

auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen

nicht mehr als 20 % übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung

erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne

Verpflichtung für ihn. Erlischt das Miteigentum durch Verbindung, so

wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Verkäufers

an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf

den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum

des Verkäufers unentgeltlich. Ware an dem der Verkäufer (Mit-)

Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im

ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu

veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen

oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf

oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)

bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich

sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer

bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.

Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer

abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenem Namen einzuziehen.

Die Einzugsermächtigung kann nur widerruflich werden, wenn der Käufer

seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf

das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und dieser unverzüglich

benachrichtigt.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug

- ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen

oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers

gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung

der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das

Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Mahngebühren

in Höhe von

5,15 Euro/ Mahnung zuzüglich 16,00 % Zinsen pro Jahr und etwaige entstandene

Schäden dem Käufer nach zu berechnen. Ausgewiesene Rabatte und

andere Preisminderungen werden nachberechnet sofern der Kunde vertragswidrig

handelt - insbesondere durch Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen nach der

Fälligkeit und nicht vereinbarter Kürzung der Rechnung.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver

Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus

unerlaubten Handlungen sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen

Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 9 Anwendbares Recht

1. Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung

zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine

Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, so wird hiervon

die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht

berührt. Als Gerichtsstand wir Essen NRW vereinbart.

STAND “Allgemeine Geschäftsbedingungen” 01.01.2001

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